Dr. Schulze // Gesamtkatalog

ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN DER DR. SCHULZE GMBH zur Verwendung gegenüber einer natürlichen oder juristischen Person, die bei Abschluss dieses Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt, bzw. einer juristischen Personen des öffentlichen Rechtes oder eines öffentlich-rechtlichen Sondervermögens (im Folgenden: „Kunde“) 1. VERTRAGSGRUNDLAGEN 1.1 Alle unsere Lieferungen und Leistungen, einschließlich Beratungsleistungen, erbringen wir ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich anerkennen. Sie entfalten auch dann keine Wirkung, wenn wir ihnen nicht im Einzelfall widersprochen haben. 1.2 Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch für zukünftige Verträge mit dem Kunden, wenn er diesen nicht ausdrücklich widersprochen hat. 2. ANGEBOT / VERTRAGSSCHLUSS 2.1 Unsere Angebote sind freibleibend. Unsere Angebote sind nur dann verbindlich, wenn wir sie ohne Vorbehalte erteilen und schriftlich abgegeben haben. Bestellungen, die verbindliche Angebote ändern oder ergänzen sowie ohne Angebot erteilte Bestellungen bedürfen einer schriftlichen Auftragsbestätigung. 2.2 Die Beschaffenheit der Ware richtet sich ausschließlich nach den vereinbarten technischen Liefervorschriften bzw. soweit solche nicht vereinbart sind, nach der handelsüblichen Qualität und Ausführung unter Berücksichtigung der fabrikationsbedingten handelsüblichen Toleranzen. Entscheidend für den vertragsgemäßen Zustand der Ware ist der Zeitpunkt des Gefahrenübergangs. Die Bezugnahme auf DIN bzw. EN-Normen, sowie unsere Bezugnahme auf Werkstoffblätter, Werksprüfungen, technische Liefervorschriften etc. stellen keine Beschaffenheitsgarantie dar. Maße, Gewichte, Abbildungen und Zeichnungen sowie die in Prospekten, Katalogen und unseren Internetauftritten enthaltenen Angaben und Abbildungen sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Öffentliche Äußerungen von uns, unseren Mitarbeitern oder von etwaigen Herstellern und deren Mitarbeitern über die Beschaffenheit der Ware können Sachmängelrechte nur dann begründen, wenn diese ausdrücklich zum Bestandteil einer Beschaffenheitsvereinbarung gemacht wurden. 2.3 Wir behalten uns jederzeit das Recht vor, Konstruktions-/Form- oder Materialänderungen vorzunehmen, sofern die Ware nicht erheblich verändert, bzw. die Eignung für die vertraglich vorausgesetzte oder gewöhnliche Verwendung nicht beeinträchtigt wird und die Änderung für den Kunden zumutbar ist. Wir sind hieraus jedoch nicht verpflichtet, derartige Änderungen auch an bereits ausgelieferten Produkten vorzunehmen. 2.4 Unsere Preislisten sind freibleibend und unverbindlich. Irrtümer, Preis- und Druckfehler bleiben vorbehalten. 2.5 Falls wir nach Zeichnungen, Spezifikationen, Vorgaben, Mustern usw. unseres Kunden zu liefern haben, übernimmt dieser das Risiko der Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck. Entscheidend für den vertragsgemäßen Zustand der Ware ist der Zeitpunkt des Gefahrenübergangs. Insoweit haften wir lediglich für die sachgemäße Verarbeitung. 2.6 Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden. 2.7 Wenn der Kunde die Abnahme der Ware – auch nach Ablauf einer ihm gesetzten angemessenen Nachfrist – unberechtigt verweigert oder vorher ausdrücklich erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, können wir vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Unbeschadet der Möglichkeit einen höheren tatsächlichen Schadenersatz nachzuweisen und geltend zu machen, sind wir in diesem Fall berechtigt 20 % des Nettowarenwertes zuzüglich aller uns tatsächlich entstandenen Frachtkosten als Schadenersatz zu fordern. Dem Kunden bleibt es vorbehalten nachzuweisen, dass kein Schaden entstanden oder dieser wesentlich niedriger als die in Ansatz gebrachte Schadenpauschale ist. Diese Regelung gilt entsprechend, insoweit der Kunde unberechtigt vom Vertrag zurücktritt. 2.8 Sofern der Kunde die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-Mail zugesandt. 3. PREISE 3.1 Die Preise verstehen sich ab Werk zuzüglich jeweils gültiger Umsatzsteuer, jedoch ausschließlich Verpackung, Frachtkosten, Versicherung und Zoll. Die Umsatzsteuer wird von uns mit dem am Tag der Leistung geltenden Satz berechnet. 3.2 Die Einhaltung vereinbarter Preise setzt voraus, dass die der Vereinbarung zugrunde gelegten Positionen unverändert bleiben und ohne vom Kunden zu vertretenden Behinderungen erbracht werden können. Nachträgliche Erweiterungen und Änderungen, die zu einem Mehraufwand führen, hat der Kunde zusätzlich zu vergüten. 4. ZAHLUNGEN / ZAHLUNGSVERZUG 4.1 Der Rechnungsbetrag ist sofort fällig. Skonti werden nicht gewährt. 4.2 Vereinbarte Zahlungsfristen sind nur dann eingehalten, wenn uns der zu zahlende Betrag am Fälligkeitstermin zur Verfügung steht. 4.3 Wechsel und Schecks nehmen wir nur nach besonderer Vereinbarung erfüllungshalber an. Spesen oder sonstige mit der Einreichung des Schecks oder Wechsels entstehende Kosten trägt der Kunde. 4.4 Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 288 BGB) zu berechnen. Wir behalten uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. Insbesondere behalten wir uns vor, auch solche Kosten geltend zu machen, die uns entstehen, wenn wir nach Eintritt des Zahlungsverzugs zur Wahrnehmung unserer Rechte Dritte einschalten müssen. 4.5 Bei wesentlicher Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Kunden sind wir berechtigt, unsere Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauskasse oder gegen Nachnahme zu erbringen oder von einer Sicherheitsleistung abhängig zu machen. Für bereits erbrachte Leistungen bestehende Forderungen sind in diesem Fall - trotz Stundung - sofort fällig. Dies gilt insbesondere, wenn bei Zahlungsverzug trotz angemessener Frist weitere Zahlungen ausbleiben oder wenn ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt wird. Kommt der Kunde unserer Aufforderung, Sicherheit zu leisten, innerhalb einer ihm gesetzten angemessenen Frist nicht nach, haben wir das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. 4.6 Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Liefertermin (auch bei Teillieferungen und erteilten Abschlagsrechnungen) mehr als 4 Monate liegen. Erhöhen sich danach bis zur Fertigstellung der Lieferung Löhne, die Materialkosten oder die marktmäßigen Einstandspreise, so sind wir berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen zu erhöhen. Der Kunde ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung nicht nur unerheblich übersteigt. 4.7 Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, sind Preisänderungen gemäß der vorgenannten Regelung zulässig, wenn zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als sechs Wochen liegen. 5. AUFRECHNUNG / LEISTUNGSVERWEIGERUNGSRECHT / ABTRETUNG 5.1 Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. 5.2 Ein Recht zur Aufrechnung besteht für den Kunden nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurden. 5.3 Forderungen gegen uns darf der Kunde nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung an Dritte abtreten oder durch Dritte einziehen lassen, es sei denn, es handelt sich um Forderungen, die unbestritten, entscheidungsreif oder rechtskräftig festgestellt sind. 6. LIEFER- UND LEISTUNGSZEIT 6.1 Die von uns genannte Lieferfrist ist nur bindend, wenn sie von uns ausdrücklich als bindend bezeichnet und schriftlich bestätigt wird. Sie beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Kunden ggfs. zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Stellen sich nachträglich technische Unklarheiten oder Fehler in den Bestell- oder Zeichnungsunterlagen des Kunden heraus bzw. werden Änderungen nachträglich vereinbart, beginnt die Lieferfrist nach deren Beseitigung/Klärung von neuem. 6.2 Teillieferungen sind innerhalb der von uns angegebenen Lieferfristen zulässig, soweit sich daraus keine Nachteile für den Gebrauch ergeben. 6.3 Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. 6.4 Fristen und Termine sind eingehalten, wenn die Lieferung bis zu ihrem Ablauf das Werk verlassen hat oder wenn wir dem Kunden die Versandbereitschaft mitgeteilt haben. Ist eine Abnahme vereinbart oder gesetzlich vorgesehen, beziehen sich Liefer- und Leistungszeiten auf den Abnahmezeitpunkt. 6.5 Ist die Nichteinhaltung von Liefer- und Leistungszeiten auf den Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse zurückzuführen, die außerhalb unserer Einflussmöglichkeiten liegen und von uns nicht zu vertreten sind, verlängern sich diese angemessen, mindestens um die Dauer der Behinderung oder Unterbrechung. Dies gilt in Fällen höherer Gewalt sowie bei Streik, Aussperrung, behördlichen Anordnungen, auch wenn solche Umstände bei unseren Lieferanten und Subunternehmern auftreten, soweit sie auf die Ausführung der von uns zu erbringenden Lieferungen und Leistungen von erheblichem Einfluss sind. Dauern die Störungen länger als ununterbrochen acht Wochen an, hat jede Vertragspartei das Recht, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. 110

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