Dr. Schulze // Gesamtkatalog

6.6 Geraten wir dennoch in Verzug, hat uns der Kunde eine angemessene Nachfrist einzuräumen. Solange diese nicht erfolglos verstrichen ist oder aus anderen gesetzlich vorgesehenen Gründen entbehrlich war, kann er eine Ersatzbeschaffung nicht vornehmen und nicht vom Vertrag zurücktreten. 6.7 Wird der Versand auf Wunsch des Kunden oder aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, verzögert, wird diesem, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, die durch die Lagerung und Finanzierung entstehenden Kosten mit mindestens 0,5% des Rechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat, berechnet. Die Geltendmachung weitergehender Rechte aus Verzug bleibt unberührt. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens / geringerer Kosten vorbehalten. 7. VERPACKUNG / VERSAND / GEFAHRÜBERGANG 7.1 Verpackungen werden Eigentum des Kunden und von uns berechnet. Porto- und Verpackungsspesen werden gesondert in Rechnung gestellt. Die Wahl der Versandart erfolgt nach bestem Ermessen. Versicherungen gegen Transportschäden erfolgen nur auf Verlangen und Kosten des Kunden. 7.2 Unmittelbar vor Auslieferung unserer Ware geben wir den Tag der Anlieferung bekannt. Für eine Uhrzeit bezüglich des Eintreffens der Lieferung wir keine Gewähr. 7.3 Sofern keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wird, gilt als Lieferklausel „EXW (Incoterms 2010)“. Dies gilt auch für freigemachte Sendungen. Bei Transportschäden hat der Kunde ohne schuldhaftes Verzögern unmittelbar beim Empfang der Ware den Spediteur/Frachtführer zu informieren und uns zu benachrichtigen. Spätere Reklamationen und Transportschadensmeldungen werden grundsätzlich nicht anerkannt. Mit der Übergabe der Ware an den Paketdienst/Spediteur/Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über. 7.4 Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist. 8. KONSIGNATIONSLAGER 8.1 Für den Fall, dass wir die an den Kunden zu liefernden Waren in ein Konsignationslager liefern, räumen wir dem Kunden das Recht zur Entnahme der Ware ein. Voraussetzung hierfür ist, dass der Kunde einen kostenlosen, den Anforderungen der Warenlagerung entsprechenden Raum für die Konsignationsdauer zur Verfügung stellt, in dem die Ware ordnungsgemäß und fachgerecht gelagert werden kann. Der Kunde verpflichtet sich, die gelieferte Konsignationsware zu markieren und als unser Eigentum zu kennzeichnen. 8.2 Die Versicherung der Konsignationslagerbestände erfolgt durch den Kunden in einem, dem Bestand angemessenen Umfang und beinhaltet den Versicherungsschutz sowohl gegen Feuer, Wasserschäden sowie Einbruch und Diebstahl. 8.3 Der Kunde gewährt uns nach vorhergehender Terminvereinbarung während der üblichen Betriebszeiten Zutritt zu dem Lagerbereich, in dem die Konsignationsware gelagert wird. Er verpflichtet sich weiter, zumindest einmal jährlich auf Anforderung eine Inventur durchzuführen und uns das Ergebnis schriftlich unverzüglich zu übersenden. Die Kosten trägt der Kunde. 8.4 Die Konsignationsware bleibt in unserem Eigentum. Der Kunde stellt uns bei Entnahme der Ware aus dem Konsignationslager zu dem noch festgelegten Stichtag eine Auflistung der entnommenen Waren zur Verfügung (Verbrauchsmeldung). Diese Verbrauchsmeldung dient als Basis der von uns alsdann zu stellenden Rechnung, die als Datum den Zugang der Verbrauchsmeldung ausweist. 8.5 Soweit keine anderslautende Regelung getroffen wird, hat jede Vertragspartei das Recht, die Vereinbarung über das Konsignationslager mit einer Frist von 3 Kalendermonaten zum Ende eines Kalender-Quartals zu kündigen. 8.6 Am Ende der Vertragslaufzeit wird der Kunde die sich noch im Konsignationslager befindliche Ware an den Lieferanten zurücksenden. Die Transportkosten bei der Auflösung des Konsignationslagers trägt der Kunde. 9. URHEBERRECHTE An sämtlichen von uns überlassenen Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen, Mustern oder anderen Unterlagen behalten wir uns das ausschließliche Eigentums- und Urheberrecht vor. Dies gilt auch für die Übermittlung von Unterlagen in elektronischer Form. Eine Weitergabe an Dritte bedarf unserer vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung. 10. MÄNGELRÜGE / VERJÄHRUNG 10.1 Der Kunde hat unsere Lieferungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nach Ablieferung unmittelbar zu untersuchen und hierbei festgestellte Mängel unverzüglich nach Ablieferung schriftlich zu rügen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass etwaige Transportschäden unverzüglich nach Feststellung bei Empfang der Ware dem jeweiligen Frachtführer anzuzeigen sind. Bei Nichtbeachtung sind etwaige Haftungsansprüche des Kunden unserem Haus gegenüber ausgeschlossen. Uns ist Gelegenheit zu geben, den gerügten Mangel festzustellen. Beanstandete Ware ist auf Verlangen unverzüglich an uns zurückzusenden. Wenn der Kunde diesen Verpflichtungen nicht nachkommt oder ohne unsere Zustimmung Änderungen an der bereits beanstandeten Ware vornimmt, verliert er etwaige Sachmängelansprüche. 10.2 Bei berechtigter Mängelrüge leisten wir Nacherfüllung nach eigener Wahl durch Ersatzlieferung oder Nachbesserung bzw. Neuherstellung. Der Kunde hat uns hierzu eine angemessene Frist einzuräumen, sofern diese nicht aus gesetzlichen Gründen entbehrlich ist. Kommen wir der Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist nicht nach oder schlägt diese fehl, hat der Kunde das Recht, Herabsetzung der Vergütung zu verlangen oder bei nicht nur unerheblicher Pflichtverletzung vom Vertrag zurückzutreten. Sind nur Teile der Lieferung mangelhaft, beziehen sich die weiteren Rechte des Kunden nur auf den mangelhaften Teil der Lieferung, es sei denn, die Teillieferung hat für ihn kein Interesse. Für Sachmängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, stehen wir ebenso wenig ein wie für die Folgen unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommener Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten des Kunden oder Dritter. Gleiches gilt für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern. 10.3 Erhöhte Aufwendungen wegen zur Nacherfüllung entstehenden Transport-, Arbeits- und Materialkosten sind ausgeschlossen, soweit diese darin ihre Ursache finden, dass die Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch. 10.4 Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen Mängeln sind ausgeschlossen und nur im Rahmen der Haftung nach Ziffer 11 ersatzfähig. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Etwaige Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt. 10.5 Die Verjährungsfrist für Sachmängelansprüche beträgt zwölf Monate, sofern nicht nach §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Lieferung von Sachen für Bauwerke), 479 Abs. 1 BGB (Rückgriffsanspruch beim Verbrauchsgüterkauf) und 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB (Baumängel) das Gesetz längere Fristen vorschreibt. Auch in Fällen der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit, bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung und arglistigem Verschweigen von Mängeln bleibt es bei der gesetzlichen Verjährungsfrist. 10.6 Für gebrauchte Ware übernehmen wir nur dann eine Mängelhaftung, wenn dies mit dem gewerblichen Kunden ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde, es sei denn, es liegt eine arglistige Täuschung oder das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft vor. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 11. HAFTUNG 11.1. Wenn der Liefergegenstand infolge von uns schuldhaft verursachter Verletzung vertraglicher Nebenverpflichtungen, wie z. B. unterlassene oder fehlerhafte Beratungen, Hinweise, Vorschläge, etc., welche vor oder nach Vertragsschluss erfolgten, vom Kunden nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so haften wir unter Ausschluss weiterer Ansprüche nur gem. Ziffer 10 und wie nachfolgend: 11.2. Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haften wir – aus welchen Rechtsgründen auch immer – nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit des Inhabers/ der Organe oder leitender Angestellter, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, bei Mängeln, die wir arglistig verschwiegen haben, im Rahmen einer Garantiezusage sowie bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. 11.3. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut oder vertrauen darf, haften wir auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Fall begrenzt auf denjenigen vertragstypischen Schaden, welchen wir bei Vertragsschluss aufgrund der uns zugänglichen Umstände und Fakten vernünftigerweise vorhersehen oder hätten vorhersehen können. 11.4. Weitere Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. 11.5. Unsere Haftung für indirekte Schäden/Folgeschäden, wie z.B. Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, ist ausgeschlossen. 11.6. Diese Haftungsbeschränkung findet jedoch keine Anwendung in den Fällen nach vorstehender Ziffer 2 sowie bei schuldhafter Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Der Haftungsausschluss und/oder die Haftungsbegrenzung nach vorstehenden Regelungen gilt auch für die persönliche Haftung unserer Arbeitnehmer und Erfüllungsgehilfen. 12. EIGENTUMSVORBEHALT 12.1 Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung, gleich aus welchem Rechtsgrund sie entstanden sind, vor. Bei laufender Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt als Sicherung für unsere jeweilige Saldoforderung. Dies gilt auch, wenn Zahlungen vom Kunden auf bestimmte Forderungen geleistet werden. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde dies auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen. 111 KERNBOHREN SPANNBETON DRS-FLOOR SEILSÄGEN WANDSÄGEN TISCHSÄGEN FUGENSCHNEIDER TROCKENSCHNITT FEUERFEST INFORMATIONEN

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