Dr. Schulze // Gesamtkatalog

12.2 Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt stets für uns als Hersteller, ohne dass hieraus eine Verbindlichkeit für uns erwächst. Bei Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht von uns gelieferten Waren steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu dem Wert der anderen verarbeiteten oder umgebildeten Waren zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Umbildung. Für den Fall, dass unser Eigentum an der Vorbehaltsware durch Verbindung oder Vermischung erlischt, überträgt der Kunde uns hiermit schon jetzt seine (Mit-) Eigentumsrechte an der neuen Sache oder dem vermischten Bestand im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware und verwahrt unentgeltlich für uns. Die durch Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung entstandene neue Sache (im folgenden „neue Sache“ genannt) bzw. die uns zustehenden bzw. nach Nr. 2 dieser Ziffer zu übertragenden (Mit-) Eigentumsrechte an der neuen Sache dienen in gleicher Weise der Sicherung unserer Forderung, wie die Vorbehaltsware selbst gemäß Ziffer 1. Soweit sich aus der nachfolgenden Bestimmung dieser Ziffern nichts Abweichendes ergibt, findet sie auf die neue Sache entsprechende Anwendung. 12.3 Der Kunde darf die Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu üblichen Geschäftsbedingungen und nur, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber pünktlich nachkommt, veräußern. Der Kunde ist verpflichtet, seinerseits die Vorbehaltsware nur unter Eigentumsvorbehalt weiter zu veräußern und sicherzustellen, dass die Forderung aus solchen Veräußerungsgeschäften auf uns übertragen werden können. 12.4 Die Forderung des Kunden aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware wird bereits jetzt an uns abgetreten. Wir nehmen die Abtretung an. Die Forderung dient in demselben Umfang zu unserer Sicherung wie die Vorbehaltsware. Veräußert der Kunde die Vorbehaltsware zusammen mit anderer, nicht von uns gelieferter Ware, so gilt die Abtretung der Forderung nur in Höhe des Rechnungsbetrages, der sich aus der Weiterveräußerung unserer Vorbehaltsware ergibt. Bei der Veräußerung der Ware gemäß Ziffer 2 oder den gesetzlichen Vorschriften über die Verbindung und Vermischung der Sache, die in unserem Miteigentum steht, gilt die Abtretung der Forderung in Höhe unseres Miteigentumsanteils. 12.5 Nimmt der Kunde Forderungen aus der Weiterveräußerung von Vorbehaltsware in ein mit seinen Abnehmern bestehendes Kontokorrentverhältnis auf, so tritt er einen zu seinen Gunsten sich ergebenden anerkannten Saldo oder Schlusssaldo bereits jetzt in Höhe des Betrages an uns ab, der mit dem Gesamtbetrag der in das Kontokorrentverhältnis eingestellten Forderung aus der Weiterveräußerung unserer Vorbehaltsware entspricht. Der vorstehende Absatz findet insoweit entsprechende Anwendung. 12.6 Der Kunde ist ermächtigt, die an uns abgetretene Forderung aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware einzuziehen. Eine Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung, auch im Rahmen eines echten Factoringvertrages, ist dem Kunden nicht gestattet. 12.7 Wir können die Einziehungsermächtigung bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Übergang des Geschäftsbetriebes des Kunden an Dritte, bei beeinträchtigter Kredit- und Vertrauenswürdigung oder Auflösung des Unternehmens des Kunden sowie bei einem Verstoß des Kunden gegen seine Vertragspflichten nach Ziffer 3. dieses Abschnittes jederzeit widerrufen. Für diesen Fall ist der Kunde verpflichtet, seine Abnehmer von der Forderungsabtretung an uns unverzüglich zu unterrichten und uns alle zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu überlassen. Außerdem ist er in diesem Fall verpflichtet, etwaige Sicherheiten, die ihm für Kundenforderungen zustehen, an uns herauszugeben bzw. zu übertragen. 12.8 Übersteigt der realisierbare Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere gesicherten Forderungen mehr als 10 %, so sind wir auf Verlangen des Kunden bereit, insoweit Sicherheiten nach unserer Auswahl freizugeben. 12.9 Der Kunde ist verpflichtet, uns von einer Pfändung oder einer sonstigen oder tatsächlichen Beeinträchtigung oder Gefährdung der Vorbehaltsware oder der für uns bestehenden sonstigen Sicherheiten unverzüglich zu benachrichtigen. Der Kunde verpflichtet sich, die Vorbehaltsware ausreichend gegen Feuer und Diebstahl zu versichern. Seine Ansprüche aus den Versicherungsverträgen tritt er bereits jetzt schon an uns ab. 12.10 Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht dieses Abschnittes vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen. Für diesen Fall erklärt der Kunde bereits jetzt seine Zustimmung dazu, dass wir die beim Kunden befindliche Vorbehaltsware bzw. – soweit wir alleinige Eigentümer sind – die neue Sache im Sinne von Ziffer 2. dieses Abschnittes – wegnehmen bzw. wegnehmen lassen. Zur Durchführung dieser Maßnahmen, wie auch zu einer allgemeinen Besichtigung der Vorbehaltsware bzw. der neuen Sache hat der Kunde uns oder von uns beauftragten Personen jederzeit Zutritt zu gewähren. 13. DATENSCHUTZKLAUSEL 13.1 Der Kunde ist damit einverstanden, dass wir seine Kontaktinformationen, einschließlich Namen, Telefonnummern und E-Mail-Adressen, speichern und nutzen dürfen. Solche Informationen können im Rahmen der bestehenden Geschäftsbeziehung verarbeitet und genutzt werden. Des Weiteren ist eine Weitergabe der E-Mail-Adresse und des Vor- / Nachnamens sowie der Firmenname unter Umständen erforderlich, um einen Nutzungsaccount überhaupt erstellen zu können. 13.2 Die Vertragspartner werden wesentliche und nicht allgemein bekannte Angelegenheiten des anderen Vertragspartners mit der im Geschäftsleben üblichen Sorgfalt behandeln. Ein darüberhinausgehender Schutz besonders vertraulicher Informationen und die damit verbundene Festlegung von Voraussetzungen erfordern jeweils den Abschluss einer separaten schriftlichen Vereinbarung (Vertraulichkeitsvereinbarung). 13.3 Wir speichern personenbezogene Daten ausschließlich zum Zwecke der Vertragserfüllung und zur Bereitstellung unserer Dienste. Zu diesen Daten gehören unter anderen: Firmierung, Vor- und Nachname, Rechnungsadresse, E-MailAdresse, Name des Unternehmens, Telefonnummer und vertragsrelevante Gesprächsnotizen sowie Informationen zu den bei uns angefragten, bestellten und gelieferten Artikeln und Dienstleistungen. 13.4 Diese Daten sind erforderlich, um Ihnen u.a. Rechnungen auszustellen und ein Kundenkonto einzurichten bzw. Sie als autorisierten Nutzer der bereit gestellten Services identifizieren zu können. Ebenso nutzen wir diese Daten, um Ihnen Angebote unserer Produkte und Dienstleistungen unterbreiten zu können, sowie zur Beratung, Erstkontakt und bei der Erstellung von Verträgen, welche unsere Zusammenarbeit regeln. 13.5 Zu einem anderen als einem der vorstehend aufgeführten Zwecke werden wir die personenbezogenen Daten nur nutzen, soweit es gemäß Art. 6 DSGVO erforderlich ist. 13.6 Auf Ihren Wunsch und bei Beendigung eines Vertragsverhältnisses löschen wir diese Daten aus unseren Systemen. Zum Zwecke der Aufbewahrungspflicht von Rechnungen werden Rechnungsdaten für die Dauer von 10 Jahren gespeichert - dies ist definiert durch die gesetzliche Aufbewahrungsfrist von Belegen. 13.7 Auf Wunsch erhalten Sie von uns auch einen Nachweis über die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten. 13.8 Gemäß den neuen europäischen Richtlinien (EU DSGVO) zum Datenschutz haben Sie das Recht Ihre persönlichen Daten in Form eines Datensatzes zu erhalten. Wir stellen Ihnen Ihre bei uns gespeicherten Daten in Form eines PDFDokumentes bereit. 14. ERFÜLLUNGSORT / GERICHTSSTAND / ANWENDBARES RECHT 14.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ausschließlicher Gerichtsstand 57072 Siegen. Wir sind auch berechtigt, am Hauptsitz des Kunden zu klagen. Dies gilt auch, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. 14.2 Erfüllungsort ist 57234 Wilnsdorf. 14.3 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Kunden aus dem mit uns geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung. Dr. Schulze GmbH Bollenberg 10 / 57234 Wilnsdorf Telefon: +49 2737 5953-0 Dr.-Ing. Reiner Schulze / Dr.-Ing. Alexey Levin Amtsgericht Siegen HRB2959 UST-ID Nr.: DE811364054 57234 Wilnsdorf, August 2022 112

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